EINREISEBESTIMMUNGEN EU-Bürger können sich frei in der Union bewegen, brauchen aber für den Grenzübertritt einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß. Ab 21. Dezember 2007 entfallen im Rahmen des Schengener Abkommens Personenkontrollen an den Grenzübergängen zwischen Deutschland und Polen, sowie zwischen der Tschechischen Republik und Polen. Für Kinder reicht ein Eintrag in einem Elternpaß - wird ein Kinderausweis mitgeführt, ist darauf zu achten, dass er mit Lichtbild versehen ist. Für einen Aufenthalt von über 3 Monaten wird weiterhin ein Visum benötigt. Über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweise informiert die Homepage des Auswärtigen Amtes. Siehe auch das Reisemerkblatt Polen (PDF-File) des Auswärtigen Amtes! Nicht-EU-Bürger benötigen ein Visum (siehe Botschaft Polen > Konsular) für Angehörige bestimmter Länder wie Australien, Brasilien, Kroatien, Israel, Japan, Kanada, Schweiz, USA gibt es gegenseitige Abkommen, die den visafreien Verkehr erlauben. (siehe Botschaft Polen > visafreier Verkehr)
Weggefallen sind Zollverfahren, denn die neuen Beitrittsländer gehören seit 1. Mai 2004 zum EU-Binnenmarkt. Somit entfallen Warenkontrollen an der deutschen Grenze. Trotz des EU-Binnenmarktes haben die Länder nationale Regelungen, die die Einfuhr von Waren regeln. Unterschieden werden muss zwischen privaten und gewerblichen Einfuhren. Für Polen und die anderen Beitrittsländer liegen allerdings noch keine entsprechenden Verordnungen und Gesetze vor. Bis auf weiteres gelten für Polen die bestehenden Reisefreigrenzen. Die Aus- und Einfuhr von Waren im aussergewerblichen Bereich ist frei. Zu beachten ist jedoch, dass die zollfreie Einfuhr von so genannten verbrauchssteuerpflichtigen Waren wie alkoholische Getränke, Tabak und Kaffee weiterhin beschränkt bleibt!
Für den Reimport von Autos gelten Sonderregelungen: Neue Fahrzeuge (als neu gelten auch Autos die nicht mehr als 6000 Km zurückgelegt haben, oder deren erst Inbetriebnahme nicht länger als sechs Monate zurückliegt) werden grundsätzlich im Land der Inbetriebnahme versteuert. Regelungen der EU-Länder zu Kunstwerken und Antiquitäten stehen noch aus. Sollen Kulturgüter nach Deutschland eingeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Ausfuhrlandes. Daneben unterliegen Kulturgüter auch einem europäischen Schutz durch die EU
Waren für gewerbliche Zwecke müssen weiterhin in Deutschland beim Finanzamt angemeldet und versteuert werden, da sie der Umsatzsteuer unterliegen. Unterliegen die Waren der Verbrauchssteuer, müssen sie beim Hauptzollamt angemeldet und versteuert werden. Trotzdem der Zoll nicht mehr an den Grenzen zu Polen und Tschechien präsent sein wird, überwacht er innerhalb der EU den Warenverkehr. Mobile Kontrollgruppen führen innerhalb Deutschlands Stichproben durch.
EINREISE PER PKW Seit 1. Mai 2004 ist das Mitführen der “Grünen Versicherungskarte” nicht mehr Pflicht. Alle neuen Beitrittsländer haben das sogenannte Kennzeichen-Abkommen unterzeichnet. Danach gilt das Europakennzeichen am Fahrzeug als Bestätigung für das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.
Seit Oktober 2007 gibt es Änderungen des polnischen Straßenverkehrsgesetzes. Danach besteht für jeden Fahr- zeugführer, der in Polen ein nicht auf ihn zugelassenes Fahrzeug ohne Anwesenheit des Halters führt, die Pflicht, eine entsprechende Legitimation mitzuführen. Die Vollmacht oder auch sog. Halterbescheinigung muss von dem Halter, der sich aus den Fahrzeugpapieren ergibt, ausgestellt sein und muss nicht beglaubigt zu sein. Die Vollmacht darf in der Landessprache des Halters ausgestellt werden. Es gibt folgende Ausnahmen von der Mitführpflicht der Bescheinigung: 1. das Fahrzeug ist ein Mietfahrzeug und der Fahrer kann einen Mietvertrag vorweisen, indem er als berechtigte Person aufgeführt ist 2. das Fahrzeug wird im Rahmen des gewerblichen Verkehrs genutzt und der Fahrer führt eine gültige Lizenz mit und ist Angestellter der Firma Grundlage für diese Regelung sind die Bestimmungen des Artikels 35 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr. Demnach können die Vertragsstaaten den Nachweis der Berechtigung des Fahrzeugführers zur Benutzung des Fahrzeuges verlangen, sofern der Halter nicht im Fahrzeug mitfährt. Verstöße gegen die neue Vorschrift werden den Angaben zufolge mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 polnischen Zloty (umgerechnet rund 50 Euro) geahndet.
ANREISE ÜBER DIE TSCHECHISCHE REPUBLIK Seit 1. Juli 2006 gelten neue Verkehrsgesetze. Folgende Neuerungen treten zu diesem Zeitpunkt in Kraft: Ganzjährige Abblendlichtpflicht für alle Kraftfahrzeuge Verbot der Handybenutzung ohne Freisprecheinrichtung. Für Kinder bis 12 Jahre gilt Kindersitzpflicht. Es ist eine Ersatzbirnenbox mitzuführen. Es ist ratsam, eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Auch wenn sie nicht mehr offiziell Pflicht ist innerhalb der EU, die tschechischen Polizisten kontrollieren Ausländer gerne daraufhin und erheben Strafgebühren im Falle des Fehlens. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse ist es schwer, mit den Beamten zu diskutieren.
Die Benutzung der Autobahnen und Kraftfahrstrassen ist gebührenpflichtig. Es muss vor Benutzung dieser Strassen eine Vignette erworben werden. Es sind 2-Wochen- und Monatsvignetten erhältlich (an Tankstellen); Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 to benötigen anstelle der Vignette eine On-Board-Unit ähnlich der österreichischen Go-Box. Zu beachten ist, daß neben den Autobahnen auch etliche Landstrassen mautpflichtig sind!
Für Gespanne ist eine Vignette am Zugfahrzeug ausreichend. Die Vignette muss an der Scheibe rechts unten (Beifahrerseite) angeklebt werden. Zu beachten ist, dass der anhängende Beleg mitgeführt werden muss. Auf BEIDEN Teilen (Vignette und Beleg) muss das Kennzeichen des Fahrzeugs notiert werden! Die Vignetten erhalten Sie an den Grenzübergängen, sowie an Postämtern und Tankstellen. Alte, ungültige Vignetten sind zu entfernen. Die Polizei erhebt auch Bußgelder, wenn sie noch eine alte abgelaufene Vignette an der Scheibe vorfindet.
Anreisebeispiele: Über Pilsen - Prag - Liberec nach Szklarska Poreba/Jelenia Gora Über Pilsen - Prag - Hradec Kralove nach Kudowa Zdroj/Klodzko Über Pilsen - Prag - Brünn (Brno) nach Cieszyn/Bielsko-Biala Die Autobahn ist mittlerweile von Deutschland (Nürnberg/München) über Waidhaus durchgehend bis Prag und weiter befahrbar. Von Prag ist die Autobahn D11 bis wenige Kilometer vor Hradec Kralove fertiggestellt. Bis Grenze Kudowa-Zdroj sind es nur noch ca. 100 Kilometer Landstrasse. Auf polnischer Seite ist die Bundesstrasse inzwischen bis Klodzko ausgebaut und verbreitert worden. Diese Route bietet sich an, wenn man nach Katowice oder Krakau fahren möchte. Auf polnischer Seite sind es nur noch ca. 100 Kilometer Landstrasse über Klodzko und Nysa zur Autobahn.
ANREISE ÜBER DIE SLOWAKISCHE REPUBLIK Die Benutzung der Autobahnen ist gebührenpflichtig. Es muss vor Benutzung dieser Strassen eine Vignette erworben werden. Es sind Wochen- und Monatsvignetten erhältlich (an Tankstellen); Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 to benötigen anstelle der Vignette eine On-Board-Unit ähnlich der österreichischen Go-Box. Zu beachten ist, daß neben den Autobahnen auch etliche Landstrassen mautpflichtig sind!
Anreisebeispiele: Über Bratislava - Zilina nach Zywiec/Bielsko-Biala Über Bratislava - Zilina nach Zakopane Über Bratislava - Zilina - Poprad nach Nowy Sacz Der Grenzübergang Myto (Zilina - Zywiec) ist bereits fertig ausgebaut worden. Zur Zeit wird auf slowakischer und polnischer Seite am Ausbau der Zufahrtsstrassen gearbeitet. Auf polnischer Seite ist die Anfahrt derzeit noch steil und kurvig. Nach Fertigstellung wird eine Schnellstrasse zur Grenze führen.
ANREISE PER LINIENBUS Aus vielen Städten Deutschlands verkehren regelmäßig Linienbusse in alle Regionen Polens. Das größte europaweite Netz an Linienbusverbindungen bietet Eurolines, in Deutschland vertreten durch die Deutsche Deutsche Touring. Die eingesetzten Fernreisebusse entsprechen europäischem Standard, bieten WC und TV und sind i.d.R. in gutem Zustand. Die beteiligten Unternehmen sind an die europaweit gültige Lenkzeitenregelung gebunden, so daß immer zwei Fahrer an Bord sind. In den Bussen gilt im Übrigen Rauchverbot. Die Fahrpreise sind sehr günstig, Rückfahrkarten sind z.T. schon für unter 50 Euro erhältlich. Aufgrund der Nachfrage ist eine frühzeitige Buchung ratsam. Manchmal ist gemäß den Buchungsbedingungen eine Rückbestätigung in Polen erforderlich.
Deutsche Touring Deutschlandweiter Linienverkehr nach Polen Eurolines Europaweiter Linienverkehr nach Polen Eurolines Polska polnische Seite von Eurolines Orland Linienverkehr ab Süddeutschland Sindbad deutschlandweiter Linienverkehr nach Polen Eurotrans Linienverkehr ab NRW, Bayern, BW, Hessen Becker-Reisen Linienverkehr ab Norddeutschland Berlinlinienbus Linienverkehr ab Berlin Deutsche Bahn tägliche Linienbusverbindung von Berlin nach Breslau, Kattowitz und Krakau
ANREISE PER REISEBUS Anmerkung zum Thema Einreisegebühren (betrifft Bus-Unternehmen): Auch nach dem EU-Beitritt Polens gelten zwischen beiden Ländern die Einreisegebühren für Busse im Gelegenheitsverkehr. Die Straßenbenutzungsgebühr sowie eine Einreise-Umsatzsteuer von 20 PLN pro Person und Aufenthalt müssen weiterhin gezahlt werden. Vor Fahrtantritt muss eine entspechende Vignette erworben werden. Da die Zoll-Kontrollstellen an der Grenze wegfallen, müssen sich die Busfahrer (z.B. während der Passkontrolle) erkundigen, in welchem Raum sie jetzt die Vignetten erwerben können, sonst drohen Strafen bis zu 4000 PLN. - Quelle: Polnisches Fremdenverkehrsamt -
Änderung zum September 2010: Vorgenannte Steuer entfällt. Neuerdings gelten die gleichen Regelungen wie in allen anderen EU-Staaten für ausländische Busunternehmen. Es muss eine Umsatzsteuer entrichtet werden, die sich nach den gefahrenen Kilometern richtet.
ANREISE PER BAHN Auch die Deutsche Bahn bietet Sondertarife für Reisen nach Polen. Mit dem Tarif “Europa Special” reisen Sie beispielsweise von Berlin nach Posen für ab 19 Euro und von Berlin nach Warschau für ab 29 Euro. Informationen auf der Internetseite der Deutschen Bahn, sowie in Reisebüros und den Ticketcentern der Bahn. Für Schüler und Jugendliche gibt es auch noch die beliebten Interrail-Pässe.
Der Berlin-Warszawa-Express - eine komfortable Schnellzugverbindung - verbindet drei mal täglich in 5 1/2 Stunden die beiden Huptstädte.
Das innerpolnische Eisenbahnnetz der Polnischen Staatsbahn PKP ist gut ausgebaut und die Fahrten für deutsche Verhältnisse sehr günstig. Die Züge sind allerdings nicht immer sehr komfortabel. Es gibt Intercity/Eurocity, Interregio und Regionalzugverbindungen.
Informationen über innerpolnischen Eisenbahnverkehr siehe hier:
Internationale Flughäfen befinden sich in Warschau, Danzig, Posen, Breslau, Katowice, Krakau und Rzeszów. Neben dem Flughafen Fryderyk Chopin im Vorort Okecie, verfügt Warschau seit 2012 über einen zweiten internationalen Flughafen Warschau-Modlin, der in erster Linie den Billigfliegern zur Verfügung stehen soll.
Weitere Flughäfen befinden sich in Szczecin, Szczytno, Rzeszów, Lódz, Zielona Góra und Bydgoszcz
Warschau wird von allen größeren Airlines angeflogen. Inzwischen haben aber auch die Billigairlines den polnischen Markt entdeckt und ihre Strecken zwischen Deutschland und Polen ausgeweitet. Bei ausreichender Vorlaufzeit kann man günstige Tickets erstehen. Die Tickets lassen sich fast immer über die Internetseiten der Fluggesellschaften online buchen. Hierbei sollte man immer auf die Bedingungen der Gesellschaften achten, da es sich beim günstigen Ticketpreis immer nur um einen Grundpreis handelt, der dann mit mehr oder weniger fantasievollen Zuschlägen aufgerundet wird.
Wizz Air (Ungarn) Dortmund - Katowice, täglich Dortmund - Danzig, 5 x wöchentlich Köln - Katowice, 4 x wöchentlich Köln - Danzig, 3 x wöchentlich Frankfurt/Hahn - Katowice, 5-6 x wöchentlich Lübeck - Danzig, 3 x wöchentlich
Air Berlin (Deutschland) Düsseldorf - Krakau, mehrmals täglich Berlin - Krakau, mehrmals täglich Berlin - Danzig, mehrmals täglich Berlin - Warschau, mehrmals täglich
Ryan Air (Irland) Frankfurt/Hahn - Breslau, 3 x wöchentlich Frankfurt/Hahn - Danzig, 4 x wöchentlich Frankfurt/Hahn - Warschau-Modlin, 4 x wöchentlich Dortmund - Krakau, 4 x wöchentlich Düsseldorf/Weeze - Breslau, 4 x wöchentlich Düsseldorf/Weeze - Bydgoszcz, 3 x wöchentlich Düsseldorf/Weeze - Danzig, 3 x wöchentlich Düsseldorf/Weeze - Krakau, 3 x wöchentlich Düsseldorf - Stettin, 2 x wöchentlich Düsseldorf/Weeze - Warschau-Modlin, 4x wöchentlich
Eurolot (Polen) Bremen - Danzig , 3x wöchentlich Hamburg - Krakau, 3 x wöchentlich Heringsdorf - Krakau, 2 x wöchentlich Heringsdorf - Warschau, 2 x wöchentlich
Auch die LOT, die staatliche Fluggesellschaft bietet zeitweise Flüge zu interessanten Konditionen, z.B. Stuttgart – Warschau ab 92 Euro für den Hin- und Rückflug.
LOT Frankfurt - Warschau, täglich Düsseldorf - Warschau, täglich München - Warschau, täglich Hamburg - Warschau, täglich Berlin - Warschau, täglich Hannover - Warschau, 6 x wöchentlich Stuttgart - Warschau, 5 x wöchentlich Bremen - Danzig, 3 x wöchentlich mit Eurolot
Von und nach Warschau bestehen Anschlussflüge von Danzig, Bydgoszcz, Posen, Lodz, Katowice, Krakau und Rzeszow. Der günstigste Tarif beginnt bei 92.- für Hin- und Rückflug.
Lufthansa Die Lufthansa fliegt 7 Ziele innerhalb Polens an: Warschau, Krakau, Katowice, Breslau, Posen, Danzig, Rzeszow
ANREISE PER SCHIFF Nach Polen existieren ausschließlich Fährverbindungen von und nach Schweden.
Swinoujscie - Ystad/Schweden (Unity Line) täglich Swinoujscie ab 13:00 Uhr, Ystad an 19:45 Uhr mit M/F Polonia Ystad ab 22:00 Uhr, Swinoujscie an 07:00 Uhr
Swinoujscie - Ystad (Polferries) täglich Swinoujscie ab 23:30 Uhr, Ystad an 06:30 Uhr Ystad ab 14:00 Uhr, Swinoujscie an 20:30 Uhr
Swinoujscie - Copenhagen/Dänemark (Polferries) Swinoujscie ab So, So, Di, 22:00 Uhr, Do, Fr 10:00 Uhr, Copenhagen an 08:30, bzw. 19:00 Uhr Copenhagen ab So 10:30 Uhr, Mo, Mi 20:00 Uhr, Do, Fr 21:00 Uhr, Swinoujscie an 19:30, bzw. 08:00 Uhr
Swinoujscie - Ronne/Insel Bornholm, Schweden (Polferries) Sa Swinoujscie ab 10:00 Uhr, Ronne an 15:15 Uhr Sa Ronne ab 17:30 Uhr, Swinoujscie an 22:45 Uhr
Gdansk - Nynäshamn/nahe Stockholm, Schweden (Polferries) täglich Gdansk ab 18:00 Uhr, Nynäshamn an 12:00 Uhr Nynäshamn ab 18:00 Uhr, Gdansk an 12:00 Uhr
Schiffsverbindungen in die Baltischen Staaten und Kaliningrad siehe: Werbung
ORGANISIERTE PAUSCHAL- UND INDIVIDUALREISEN Eine große Anzahl deutscher und polnischer Reiseveranstalter bietet organisierte Reisen nach Polen an. Besonders gefragt sind Busrundreisen, Wander- und Radreisen, sowie Kajak- und Kanutouren. Fahrrad- und Kajak-Eldorado sind die Masuren; die meisten Veranstalter bieten Leihräder sowie Leihboote an, so dass sich die Mitnahme der eigenen Räder erübrigt.
Unter campingpolska LINKS finden Sie u.a. eine Auflistung von Reiseveranstaltern, die Reisen nach Polen organisieren, bzw. vermitteln, sowie Anbieter von Kururlauben und Ferienwohnungen. Unter campingpolska REISEVORSCHLÄGE ist eine Auswahl von aktuellen Reiseangeboten aufgelistet, die Ihnen vielleicht helfen kann, sich Anregungen für Ihren nächsten Polenurlaub zu holen. Weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Anbieter.
FAHRRADTRANSPORT Der Intercity der Deutschen Bahn von Hamburg/Berlin nach Krakau (1x täglich), sowie die Nahverkehrszüge von Angermünde nach Stettin und von Berlin nach Küstrin nehmen Fahrräder mit. Ab Küstrin verkehrt ein Fahrradzug über Warszawa nach Chelm an der ukrainischen Grenze. Ab Stettin fährt ein Fahrradzug nach Gdank und Olsztyn (verkehrt nicht zwischen 25. Juni und 31. August!). Selbstvertändlich ist es möglich, Fahrräder auf den Fähren ins Baltikum mitzunehmen.
Fahrradmitnahme im Land: die Nahverkehrs- und Regionalzüge der polnischen Staatsbahn (PKP) nehmen Fahrräder mit; sollte kein Gepäckwagen vorhanden sein, ist eine Mitnahme möglich, sofern Platz vorhanden ist. In IC-, EC- und Expresszügen ist keine Mitnahme möglich.
ZOLLVORSCHRIFTEN - REISEFREIGRENZEN Es gelten für die Ein- und Ausfuhr von Waren, sowohl für Deutschland, als auch für Polen die EU-Bestimmungen. Nahtlos wegfallen werden Zollverfahren, denn die neuen Beitrittsländer gehören seit 1. Mai 2004 zum EU-Binnenmarkt. Somit entfallen Warenkontrollen an der deutschen Grenze. Trotz des EU-Binnenmarktes haben die Länder nationale Regelungen, die die Einfuhr von Waren regeln. Unterschieden werden muss zwischen privaten und gewerblichen Einfuhren. Die Aus- und Einfuhr von Waren im aussergewerblichen Bereich wird frei sein.
Besonderheiten Polen Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, ist nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Wojwodschaft, bzw. der Nationalbibliothek in Warschau möglich.
Besonderheiten Deutschland - Zu beachten ist, dass die zollfreie Einfuhr von so genannten verbrauchssteuerpflichtigen Waren wie alkoholische Getränke, Tabak und Mineralstoffe beschränkt ist. -Für Tabakwaren gelten folgende Einfuhrbeschränkungen: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren. 1 Kg Rauchtabak. Tabakprodukte müssen mit einer gültigen Steuerbanderole versehen sein. - Für Alkoholika gelten die EU-weit üblichen Freimengen für den persönlichen Bedarf von 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Likörwein, Wermutwein und 90 Liter Wein (davon höchsten 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier. - An Mineralölen darf nur die Menge des Kraftfahrzeugtanks, sowie EIN Kanister mit max. 20 Liter Inhalt zollfrei eingeführt werden (der Treibstoff darf abgabenfrei nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt worden ist; d.h. bei Einfuhr mit einem Diesel-PKW darf sich kein Superbenzin im Reservekanister befinden!)). - Für den Reimport von Autos gelten Sonderregelungen: Neue Fahrzeuge (als neu gelten auch Autos die nicht mehr als 6000 Km zurückgelegt haben, oder deren erst Inbetriebnahme nicht länger als sechs Monate zurückliegt) werden grundsätzlich im Land der Inbetriebnahme versteuert. Regelungen der EU-Länder zu Kunstwerken und Antiquitäten stehen noch aus. Sollen Kulturgüter nach Deutschland eingeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Ausfuhrlandes. Daneben unterliegen Kulturgüter auch einem europäischen Schutz durch die EU - Waren für gewerbliche Zwecke müssen weiterhin in Deutschland beim Finanzamt angemeldet und versteuert werden, da sie der Umsatzsteuer unterliegen. Unterliegen die Waren der Verbrauchssteuer, müssen sie beim Hauptzollamt angemeldet und versteuert werden. Trotzdem der Zoll nicht mehr an den Grenzen zu Polen und Tschechien präsent sein wird, überwacht er innerhalb der EU den Warenverkehr. Mobile Kontrollgruppen führen innerhalb Deutschlands Stichproben durch.
Weitergehende Informationen erteilen das Bundesfinanzministerium, bzw. der Zoll www.zoll-d.de
Das Fahren eines im Ausland (Deutschland) zugelassenen Fahrzeuges in Polen durch einen Bürger Polens stellt einen Verstoss gegen die polnischen Zollbestimmungen dar, welcher zur Beschlagnahme des Fahrzeuges führen kann!
MELDEPFLICHT Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel oder auf einem Campingplatz erledigen diese die Formalitäten. Bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen.
HAUSTIERE Für Hunde, Katzen und sonstige Haustiere ist ein sogenannter “Heimtier-Ausweis” erforderlich, welcher vom Tierarzt gegen Gebühr ausgestellt wird und den bisherigen Impfpass ersetzt. Diese Regelung gilt europaweit. Der Impfpass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können; dies geschieht durch eine Tätowierung mit der Kennzeichnungsnummer des Tieres. Der Pass wird nur ausgestellt, wenn eine gültige Tollwutimpfung vorliegt (mind. 30 Tage und max. 12 Monate vor Einreise). Wer ohne diesen Heimtier-Ausweis unterwegs ist, muss damit rechnen, dass sein Tier unter Quarantäne gestellt wird.
WEITERREISE KALININGRAD/KÖNIGSBERG und WEIßRUSSLAND Informationen bezüglich Einreisebestimmungen und Grenzübergänge siehe
ADRESSEN FREMDENVERKEHRSAMT UND POLNISCHE BOTSCHAFT Polnisches Fremdenverkehrsamt, www.polen.travel Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Tel. 030/210092-0, Fax 030/210092-14 Botschaft der Republik Polen, www.botschaft-polen.de Lassenstr. 19-21, 14193 Berlin, Tel. 030/223130,
Das polnische Fremdenverkehrsamt veröffentlicht jedes Jahr eine Broschüre mit aktuellen Reiseinformationen, die Sie dort kostenlos anfordern können.
Gelegentlich läßt sich diese Broschüre auch bei alleziele.de kostenlos anfordern - unter REISEZIELE>EUROPA>POLEN: alleziele.de - kostenlose Reiseführer